Prof. Paul Richli warnt, dass das neue Schweiz–EU-Abkommen die gesetzgeberische Eigenständigkeit, den Föderalismus und damit die Grundlage der schweizerischen Wohlfahrt tiefgreifend verändern könnte.
Der emeritierte Staatsrechtler Prof. Dr. iur. Paul Richli bezeichnete das neue Schweiz–EU-Abkommen in einem Vortrag am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) der Universität Luzern am 15. Oktober 2025 als einen Paradigmenwechsel von grosser Tragweite.
Während das Freihandelsabkommen von 1972 und die Bilateralen I von 1999 noch auf Gegenseitigkeit beruhten und rechtliche Anpassungen nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgten, sieht das neue Abkommen eine sektorielle Integration in den europäischen Rechtsraum vor. Damit würde die Schweiz künftig EU-Recht automatisch übernehmen, ohne im gleichen Masse mitbestimmen zu können.
Richli warnte, dass dies das institutionelle Gefüge der Schweiz grundlegend verändern würde. Das Parlament verlöre in weiten Bereichen seine gesetzgeberische Selbständigkeit, die Kantone ihre Regulierungshoheit, und das bewährte Vernehmlassungsverfahren, ein zentraler Pfeiler der direkten Demokratie, verlöre an Bedeutung. Auch Wirtschaft und Verbände, die bisher aktiv in den politischen Prozess eingebunden sind, könnten ihre Rolle künftig nur noch eingeschränkt wahrnehmen.
Diese Entwicklung, so Richli, komme einer materiellen Verfassungsänderung gleich. Sie betreffe nicht nur die Frage der Souveränität, sondern auch die Grundlage der schweizerischen Wohlfahrt: das Zusammenspiel von Eigenverantwortung, Föderalismus und direkter Mitwirkung. Wenn Gesetzgebung und Regulierung zunehmend ausserhalb des Landes festgelegt werden, verliere die Schweiz jene Gestaltungskraft, die ihre soziale und wirtschaftliche Stabilität bislang geprägt habe.
Richli folgerte, dass angesichts dieser weitreichenden Konsequenzen geprüft werden müsse, ob die neuen Verträge dem obligatorischen Referendum mit doppeltem Mehr zu unterstellen seien. Es gehe dabei nicht um eine juristische Formalität, sondern um die Bewahrung der politischen Selbstbestimmung, die das Fundament der schweizerischen Wohlfahrt und demokratischen Kultur bilde.
Zitate von Prof. Dr. iur. Paul Richli
Die Schweiz hat im Verhältnis zur EU nicht einen, sondern zwei Abstände zu wahren: den institutionellen und den verfassungsrechtlichen. Wer sie verwischt, gefährdet die Eigenständigkeit des Landes.
Ein Rahmenabkommen muss den föderalen Aufbau der Schweiz respektieren. Denn die demokratische Legitimation entsteht hier nicht in Brüssel, sondern bei der Bevölkerung und in den Kantonen.
Kooperation mit der EU ist notwendig, aber sie darf nicht in eine schleichende Rechtsübernahme münden. Entscheidend ist die Klarheit der Verfahren, nicht die Geschwindigkeit ihrer Umsetzung.
Quellenangaben
- YouTube – Vortrag von Prof. Dr. iur. Paul Richli (IWP, Universität Luzern) «Das neue Schweiz–EU-Abkommen: Ein Paradigmenwechsel?» Öffentlicher Vortrag vom 15. Oktober 2025 am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP), Universität Luzern.
- NZZ am Sonntag – Interview mit Prof. Paul Richli zum institutionellen Abkommen Schweiz–EU Richli erläutert die «doppelte Distanz der Schweiz» zur EU und ordnet das geplante institutionelle Abkommen verfassungsrechtlich ein. Einschätzungen zu Souveränität, Gerichtsbarkeit und künftiger Dynamik des bilateralen Weges.
- Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) – Universität Luzern Publikationen, Forschungsberichte und Veranstaltungen zu wirtschaftspolitischen und europarechtlichen Fragen.
- Universität Luzern – Fakultät für Rechtswissenschaften Lehr- und Forschungsschwerpunkt von Prof. Richli: Schweizer Verfassungsrecht, Föderalismus und Verhältnis Schweiz–EU.


