Für eine fundierte Debatte über Wohlfahrt und nachhaltige Entwicklung

ecologie suisse im Testament berücksichtigen

Mit einer letztwilligen Zuwendung (Vermächtnis oder Legat) können Sie die Arbeit von ecologie suisse langfristig unterstützen. ecologie suisse versteht sich als unabhängiger Think Tank und Plattform für wissenschaftlich fundierte Analysen zur Wohlfahrt in der Schweiz – im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Bundesverfassung: Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt, nachhaltige Entwicklung und innerer Zusammenhalt.

Wofür Ihre Zuwendung eingesetzt wird

Ihre Zuwendung dient insbesondere:

  • der wissenschaftlichen Untersuchung von Wachstumsdynamiken
  • der Analyse von Bevölkerungsentwicklung, Wohnraum, Bodenpreisen und Infrastrukturbelastung
  • der Erforschung von Indikatoren jenseits des reinen BIP
  • der Entwicklung wohlfahrtsorientierter Politikansätze
  • der Publikation fundierter Studien, Essays und Dossiers
  • der Durchführung von Fachveranstaltungen und öffentlichen Debatten

Damit unterstützen Sie nicht kurzfristige Kampagnen, sondern langfristige, unabhängige Grundlagenarbeit zur Frage, wie Lebensqualität, ökologische Tragfähigkeit und ökonomische Stabilität in Einklang gebracht werden können.

Vermächtnis oder Erbeinsetzung
Ein Vermächtnis (Legat) erlaubt es Ihnen, einen bestimmten Betrag oder einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses für die wissenschaftliche Arbeit von ecologie suisse zu bestimmen.

Alternativ können Sie ecologie suisse als (Mit-)Erbin einsetzen und so die Organisation strukturell und nachhaltig stärken.

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit.
Warum eine letztwillige Unterstützung sinnvoll ist
Die Erforschung von Wohlfahrt ist ein langfristiges Projekt. Fragen wie:
  • Wie viel Wachstum verträgt ein Land?
  • Wann wird Verdichtung zur Belastung?
  • Wie entwickeln sich Bodenpreise im Verhältnis zu Einkommen?
  • Welche Indikatoren messen tatsächliche Lebensqualität?
lassen sich nicht in Legislaturperioden beantworten. Sie benötigen unabhängige Analyse, Datenerhebung, Publikation und öffentliche Einordnung.

Eine testamentarische Zuwendung schafft Planungssicherheit und ermöglicht:
  • kontinuierliche Forschungsarbeit
  • Aufbau von Datenreihen
  • Kooperation mit Fachpersonen
  • sachliche Positionierung im öffentlichen Diskurs
Formvorschriften für ein gültiges Testament
Damit Ihr Testament gültig ist:
  • Es muss vollständig von Hand geschrieben sein.
  • Ort und Datum müssen enthalten sein.
  • Es muss eigenhändig unterschrieben werden.
  • Pflichtteile gesetzlicher Erbinnen und Erben dürfen nicht verletzt werden.
Eine fachliche Überprüfung durch ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei ist empfehlenswert.
Auch eine Unterstützung zu Lebzeiten ist möglich
Neben einem Legat können Sie die wissenschaftliche Arbeit von ecologie suisse auch bereits zu Lebzeiten mit einer Schenkung fördern.
Kontakt Wenn Sie Fragen zur Berücksichtigung von ecologie suisse in Ihrem Testament haben oder eine unverbindliche Auskunft wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: hc.essius-eigoloceobfsctd-461e41@ofni

Auch eine Spende zu Lebzeiten ist herzlich willkommen

Spenden

Spenden per eBanking

Wenn Sie unsere Arbeit bereits zu Lebzeiten stärken möchten, freuen wir uns über Ihre Spende. Sie können dafür bequem den Einzahlungsschein (QR-Rechnung) verwenden oder per Banküberweisung spenden.

IBAN
CH31 0070 0114 9041 3342 5
Bank
Zürcher Kantonalbank
Zugunsten
ecologie suisse
Adresse
Postfach
8027 Zürich
Tipp: Wenn Sie einen Einzahlungsschein (QR-Rechnung) verwenden, können Sie bei Bedarf im Feld «Mitteilung» einen kurzen Hinweis ergänzen (z. B. «Spende» oder «Wohlfahrtsforschung»).