Nur die Grossen dürfen mitreden


Das Sounding Board des Bundes ist ein Seismograf für politische Risiken statt Ort für visionäres Denken

Zur Orientierung: Das Sounding Board des Bundes ist ein Instrument zur politischen Absicherung der Rahmenverträge Schweiz–EU. Es entwickelt keine Inhalte, sondern misst Widerstände. Am Tisch sitzen seit den 1990er Jahren immer dieselben Akteursgruppen: Kantone, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Also jene Kräfte, die schon bei EWR, Bilateralen I und II sowie beim Institutionellen Abkommen Mehrheiten machten oder Vorlagen kippten. Ziel ist nicht Debatte, sondern Kontrolle: Früh erkennen, wo es politisch brenzlig wird, und den Kurs entsprechend absichern.

Wer die Liste der bundesverwaltungsexternen Mitglieder des Sounding Boards Schweiz–EU liest, mag sich zunächst wundern. Kaum Wissenschaft, keine unabhängigen Thinktanks, keine Stimmen aus Umwelt-, Raum- oder Konsumentenperspektive. Stattdessen bekannte institutionelle Akteure: Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, kantonale Exekutiven. Für manche wirkt das einseitig. Für andere vertraut. In Wahrheit ist es vor allem eins: konsequent.

Denn dieses Sounding Board ist nicht dafür da, Neues zu denken. Es ist dafür da, politische Realität zu vermessen.

Der Bund nutzt das Gremium nicht als Erkenntnisinstrument, sondern als Seismograf.
Er fragt nicht primär, was inhaltlich wünschbar wäre, sondern wo Zustimmung tragfähig ist und wo Widerstände entstehen könnten. Diese Logik ist aus früheren EU-Runden gut bekannt: Bereits bei den Bilateralen I und II sowie später beim Institutionellen Abkommen waren es dieselben organisierten Akteure, namentlich Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und die Kantone, die sich als entscheidende Hebel oder Bremsen erwiesen, sei es in der internen Vorbereitung, in der öffentlichen Positionierung oder im Abstimmungskontext.

Dieses Muster reicht jedoch weiter zurück.
Schon in den 1990er-Jahren, im Umfeld der EWR-Abstimmung, aber auch bei grossen europapolitischen und verkehrspolitischen Dossiers wie der Alpen-Initiative und der Verlagerungspolitik, setzte der Bund systematisch auf den Dialog mit jenen Kräften, die mobilisieren, blockieren oder stabilisieren konnten. Die institutionelle Grundlogik der Konsultation organisierter Interessen ist damit seit über dreissig Jahren bemerkenswert stabil.

In diesem Sinn ist das «Sounding Board» Ausdruck der eingespielten Zusammenarbeit von Regierung, Wirtschaftsverbänden und Sozialpartnern. Grosse Weichenstellungen werden nicht allein über offenen gesellschaftlichen Diskurs vorbereitet, sondern im Austausch mit organisierten Interessen, die über Verhandlungsmacht, Mobilisierungspotenzial und institutionelle Verankerung verfügen. Wirtschaftsverbände wie economiesuisse oder der Gewerbeverband, Gewerkschaften wie der SGB oder Travail.Suisse sowie die Konferenz der Kantonsregierungen sind nicht deshalb präsent, weil sie besonders visionär argumentieren würden, sondern weil sie im politischen System wirksam stabilisieren oder blockieren können. Der Bund hört ihnen zu, weil ihre Reaktionen absehbare politische Kosten oder Entlastungen erzeugen.

Auffällig ist dabei weniger, wer an den Tisch eingeladen ist, sondern wer fehlt.
Wissenschaftliche Expertise spielt in dieser Phase eine untergeordnete Rolle. Nicht weil sie unwichtig wäre, sondern weil sie in dieser Logik zu spät kommt. Die grundlegenden Linien des Rahmenabkommens stehen zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend fest. Das Sounding Board dient nicht der Entwicklung von Alternativen, sondern der Prüfung, ob die vorhandenen Linien politisch durch die Landschaft führen oder an bekannten Klippen scheitern.

Das erklärt auch die geringe Präsenz langfristiger Wirkungsfragen. Themen wie Raumverträglichkeit, ökologische Systemgrenzen, soziale Verteilungswirkungen oder kumulative Kosten tauchen hier kaum auf. Sie sind komplex, oft sektorenübergreifend und schwer eindeutig zuzuordnen. Vor allem aber lassen sie sich nicht klar einer einzelnen verhandlungsfähigen Organisation zuschreiben. In der Logik des Sounding Boards gelten solche Perspektiven weniger als irrelevant denn als schwer in konkrete Verhandlungsschritte übersetzbar.

Das Gremium folgt damit einer engen, aber funktionalen Definition von Relevanz. Relevant sind jene Akteure, deren Zustimmung oder Ablehnung das politische Verfahren unmittelbar beeinflussen kann. Relevanz entsteht in diesem Kontext eher aus Nähe zu den formalen Macht- und Entscheidungsachsen des Systems als aus Nähe zu langfristigen gesellschaftlichen Wirkungen. Diese Unterscheidung ist nicht absolut, prägt die Auswahl jedoch deutlich.

Hinzu kommt der aktuelle zeitliche Kontext. In der Phase der Bilateralen-III-Verhandlungen 2025/2026 steht der Bund unter besonderem innenpolitischem Druck. Nach dem Abbruch des Institutionellen Abkommens im Jahr 2021 ist das Bedürfnis nach maximaler politischer Kontrolle und frühzeitiger Absicherung gewachsen. Das vergleichsweise enge, korporatistisch geprägte Format des Sounding Boards ist vor diesem Hintergrund weniger Ausdruck konzeptioneller Offenheit als ein bewusst gewähltes Instrument zur Begrenzung politischer Risiken in einer heiklen Neuauflage der Schweiz-EU-Beziehungen.

Gerade darin liegt die Begrenztheit des Sounding Boards. Es markiert nicht den Anfang politischer Klärung, sondern deren Abschluss. Was innerhalb dieses Formats nicht erscheint, gilt verhandlungslogisch als erledigt, auch wenn es realpolitisch fortwirkt. Relevante Perspektiven verschwinden damit nicht aus der Wirklichkeit, sie werden lediglich aus dem institutionellen Blickfeld gedrängt und bleiben ohne systematische Übersetzung in die exekutive Verhandlungsarchitektur.

Wer langfristig über das Verhältnis Schweiz–EU nachdenkt – über Energie, Raum, Umwelt, Wohlfahrt und gesellschaftliche Tragfähigkeit – wird sich daher im Sounding Board nur teilweise wiederfinden. Ergänzend denkbar wären andere Arenen: stärker wissenschaftlich verankerte Panels, thematische Zukunftsforen oder deliberative Formate, die weniger auf Verhandlungsmacht als auf Wirkungswissen zielen.

Das Sounding Board sichert politische Stabilität. Die offenere Frage ist, ob Stabilität ohne visionäres Denken langfristig selbst stabil bleibt.

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Warum der Bund auf die Sounding-Board-Methode setzt

Der Begriff Sounding Board stammt nicht aus der Staatslehre, sondern aus dem Management. Er bezeichnet einen Resonanzraum, in dem Ideen, Varianten oder Vorhaben frühzeitig getestet werden, bevor sie verbindlich werden. Entscheidend ist dabei nicht das Entscheiden, sondern das Abhorchen. Welche Töne entstehen, wo entsteht Widerstand, wo Zustimmung, wo Irritation.

Genau diese Logik macht sich der Bund zunutze.

In der Verwaltungspraxis ist das Sounding Board kein Entscheidungsorgan und kein Ort der inhaltlichen Entwicklung. Es ist ein Instrument der Risikowahrnehmung. Der Bund bringt bereits weit entwickelte Vorhaben ein und prüft, wie sie im politischen Raum klingen. Nicht abstrakt, sondern konkret bei jenen Akteuren, die später Zustimmung organisieren oder Widerstand mobilisieren können.

Während Sounding Boards in Unternehmen oft auf Diversität, offene Rückmeldungen und das Aufspüren blinder Flecken zielen, wird die Methode im politischen Kontext gezielt verengt eingesetzt. Der Bund interessiert sich weniger für alle denkbaren Perspektiven als für jene Stimmen, die politisch wirksam sind. Deshalb sitzen im Sounding Board nicht zufällig Kantone, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, sondern genau jene institutionellen Kräfte, die seit Jahrzehnten europapolitische Vorlagen tragen oder zu Fall bringen.

Das Sounding Board funktioniert hier nicht primär als Ideenlabor, sondern als Testgruppe für Tragfähigkeit. Es beantwortet keine inhaltlichen Fragen, sondern strategische. Wo drohen Referenden. Wo kippen Mehrheiten. Wo lassen sich Konflikte entschärfen, bevor sie öffentlich werden.

Diese Vorgehensweise hat für die Exekutive klare Vorteile. Sie erlaubt es, politische Risiken früh zu erkennen, Konfliktlinien zu kartieren und Verhandlungen so zu führen, dass sie innenpolitisch überlebensfähig bleiben. Gerade nach dem Scheitern des Institutionellen Abkommens ist dieses Bedürfnis nach Kontrolle gewachsen. Offenheit wird als Risiko gelesen, nicht als Ressource.

Damit verschiebt sich jedoch auch die Funktion des Sounding Boards. Aus einem Resonanzraum für unterschiedliche Töne wird ein Filter, der vor allem jene Signale verstärkt, die für die politische Absicherung relevant sind. Andere Perspektiven, etwa langfristige Wirkungen, ökologische Systemfragen oder gesellschaftliche Folgekosten, fallen nicht deshalb heraus, weil sie unwichtig wären, sondern weil sie sich in diesem Format schwer in politische Machbarkeit übersetzen lassen.

Der Bund setzt also auf die Sounding-Board-Methode, weil sie ihm erlaubt, Politik nicht neu zu denken, sondern kontrolliert durch das bestehende Machtgefüge zu steuern. Sie ist ein Instrument der Stabilisierung, nicht der Öffnung. Ein Resonanzkörper, der nicht alle Töne einfängt, sondern vor allem jene hört, die politisch gefährlich werden könnten.

Gerade darin liegt ihre Stärke. Und zugleich ihre Grenze.