Unterzeichnung und Botschaft
Die Schweiz und die EU unterzeichnen das Paket in Brüssel. Elf Tage später verabschiedet der Bundesrat die Botschaft ans Parlament.
Das neue Vertragspaket mit der EU betrifft zentrale Bereiche der Schweizer Politik: die Übernahme von EU-Recht, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, die Personenfreizügigkeit, den Lohnschutz und erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Wir zeigen, was vereinbart wurde, wie wir es beurteilen und wo die entscheidenden Streitfragen liegen. Tatsachen und Einschätzungen sind getrennt, die zentralen Angaben mit Quellen belegt.
ecologie suisse lehnt das Vertragspaket ab. Es bindet die Schweiz in zentralen Bereichen stärker an EU-Recht, ohne ihr Mitentscheidungsrechte zu geben. Ein zusätzlicher Wohlstandsgewinn pro Einwohner ist für uns nicht hinreichend belegt.
Unsere sieben Gründe →Stand: 15. Oktober 2026. Der Ständerat hat das Paket als Erstrat beraten. Der Nationalrat folgt in der Wintersession 2026.
Die Schweiz und die EU unterzeichnen das Paket in Brüssel. Elf Tage später verabschiedet der Bundesrat die Botschaft ans Parlament.
Nach rund 23 Stunden Debatte genehmigt der Ständerat alle Bundesbeschlüsse ausser dem Stromabkommen. Mit 23 zu 17 Stimmen verlangt er, dass auch die Kantone zustimmen müssen.
Der Nationalrat berät das Paket als Zweitrat und entscheidet auch über das Ständemehr. Der Ständerat behandelt zusätzlich das Stromabkommen.
Nach Abschluss der Beratungen folgt die Volksabstimmung. Ob neben dem Volksmehr auch das Ständemehr nötig ist, hängt vom Entscheid des Nationalrats ab.
Quellen: Bundesrat, Botschaft vom 13. März 2026 · Parlament, Paket Schweiz–EU · SDA, Ständerat mit EU-Vertragspaket durch
Die Bilateralen III bestehen aus zwei Teilen. Der erste stabilisiert die bestehenden Binnenmarktabkommen und führt die institutionellen Regeln ein. Der zweite bringt drei neue Abkommen. Entscheidend ist, wie die beiden Teile miteinander verknüpft sind.
Fünf bestehende Abkommen werden angepasst
Dazu kommen drei neue Elemente
Teil 1 ist zwingende Voraussetzung für Teil 2. Teil 1 kann aber auch ohne die neuen Abkommen in Kraft treten. Über jedes Abkommen in Teil 2 entscheidet die Schweiz einzeln.
Drei neue Abkommen, über die einzeln entschieden wird
dynamisch In diesen Abkommen gelten neu die dynamische Rechtsübernahme und die Streitbeilegung, mit ausgehandelten Ausnahmen, etwa bei Ausschaffungen, beim Lohnschutz oder bei den LKW-Gewichtslimiten.
Quellen: EDA, Inhalt des Pakets Schweiz–EU · Botschaft des Bundesrates · EDA, Faktenblatt Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit · SRF, Bundesrat übergibt Paket
Die Bundesverfassung verpflichtet die Eidgenossenschaft, die gemeinsame Wohlfahrt zu fördern. Daran messen wir das Paket. Marktzugang ist wichtig, aber nicht der einzige Massstab. Ebenso zählen politische Selbstbestimmung, bezahlbarer Wohnraum, faire Löhne, gesunde Staatsfinanzen sowie der Schutz von Boden, Landschaft und natürlichen Ressourcen.
Quelle: Bundesverfassung, Artikel 2
Die Schweiz kann bei der Entstehung neuen EU-Rechts mitwirken, hat bei dessen Beschluss aber kein Stimmrecht.
Zum Streitpunkt Rechtsübernahme →Die Schweiz verpflichtet sich in den betroffenen Bereichen grundsätzlich zur fortlaufenden Übernahme relevanten EU-Rechts. Das verändert die bisherige Qualität des bilateralen Weges.
Zur Paketübersicht →Volk und Parlament können eine Rechtsübernahme ablehnen. Die EU kann darauf mit Ausgleichsmassnahmen reagieren. Ob diese verhältnismässig sind, kann ein Schiedsgericht überprüfen.
Zum Streitpunkt Rechtsübernahme →Für ecologie suisse ist nicht entscheidend, ob das gesamte BIP wächst, sondern ob der Wohlstand pro Einwohner steigt. Genau dieser Nachweis muss für die Bilateralen III erbracht werden.
Was die Studien zeigen →Wo das Paket Aufenthaltsrechte, Familiennachzug oder Schutzmechanismen verändert, müssen neben dem wirtschaftlichen Nutzen auch die Auswirkungen auf Wohnraum, Infrastruktur, Verkehr, Boden und öffentliche Leistungen berücksichtigt werden.
Zum Streitpunkt Zuwanderung →Die Alternative zu den Bilateralen III darf nicht als kostenlos dargestellt werden. Ebenso wenig dürfen die institutionellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten des Vertragspakets aus der Rechnung verschwinden. Beide Wege müssen nach denselben Massstäben beurteilt werden.
Zum Streitpunkt Finanzen →Dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs verändern das institutionelle Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU. Deshalb sind die Bilateralen III auch eine staats- und demokratiepolitische Entscheidung.
Zum Streitpunkt Demokratie →Die Bilateralen III binden die Schweiz in zentralen Bereichen stärker an EU-Recht, ohne ihr entsprechende Mitentscheidungsrechte zu geben. Gleichzeitig ist für uns ein zusätzlicher Wohlstandsgewinn pro Einwohner unter Einbezug der ökologischen und gesellschaftlichen Folgekosten nicht hinreichend belegt.
Deshalb lehnt ecologie suisse das Vertragspaket ab.
Sechs Fragen stehen im Zentrum der Auseinandersetzung. Bei jeder zeigen wir zuerst, was vereinbart wurde und was das Parlament bisher entschieden hat. Danach folgt die Einschätzung von ecologie suisse.
In den betroffenen Binnenmarktabkommen übernimmt die Schweiz relevante Weiterentwicklungen des EU-Rechts. Dabei gelten die schweizerischen Verfahren, einschliesslich Referendum. Lehnt die Schweiz eine Übernahme ab und stellt ein Schiedsgericht fest, dass sie dazu verpflichtet wäre, kann die EU Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen verhältnismässig sein, was ebenfalls das Schiedsgericht überprüfen kann. Sie beschränken sich auf das betroffene Abkommen oder ein anderes Binnenmarktabkommen.
Die Schweiz behält ihre Verfahren, aber nicht mehr ihre Freiheit, folgenlos Nein zu sagen. Jede Ablehnung wird künftig gegen mögliche Gegenmassnahmen abgewogen. Weil die Schweiz beim Beschluss des EU-Rechts kein Stimmrecht hat, übernimmt sie Regeln, an deren Entscheidung sie nicht beteiligt war. Das ist für uns der Kern des Problems.
Streitigkeiten werden zunächst im zuständigen Gemischten Ausschuss behandelt. Bleibt der Konflikt bestehen, kann ein paritätisches Schiedsgericht angerufen werden. Ist für den Entscheid die Auslegung von EU-Recht nötig, muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof beiziehen. Dessen Auslegung ist verbindlich.
Das Schiedsgericht ist paritätisch besetzt. Weil die betroffenen Abkommen aber weitgehend aus EU-Recht bestehen, wird die entscheidende Rechtsfrage in vielen Streitfällen eine Frage des EU-Rechts sein. Dann liegt das letzte Wort beim Gericht einer Vertragspartei. Für uns ist das keine Streitbeilegung auf Augenhöhe.
Das Paket übernimmt Teile der Unionsbürgerrichtlinie, darunter ein Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren. Es enthält eine neue Schutzklausel: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schweiz Schutzmassnahmen ergreifen, wenn die Personenfreizügigkeit zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann im Streitfall das Schiedsgericht klären.
Die Verschärfung zeigt, dass auch der Ständerat Korrekturbedarf sieht. Ob sie vor dem Vertrag Bestand hat, wird sich erst in der Anwendung zeigen, im Streitfall vor dem Schiedsgericht. Dasselbe gilt für die Schutzklausel: Sie ist nur so stark wie die Bedingungen, unter denen sie eingesetzt werden darf. Die Folgen für Wohnraum, Infrastruktur und Boden trägt dagegen in jedem Fall die Schweiz.
Quellen: Bundesrat, Personenfreizügigkeit und Zuwanderung · 20 Minuten, Ständerat zum Daueraufenthaltsrecht
Die Regeln für ausländische Unternehmen, die Personal in die Schweiz entsenden, werden gelockert. Die Voranmeldefrist sinkt auf vier Arbeitstage, Kautionen dürfen nur noch nach festgestellten Verstössen verlangt werden. Bund, Kantone und Sozialpartner haben dafür 14 innenpolitische Massnahmen vereinbart. Der Vertrag enthält zudem eine Klausel gegen eine Verschlechterung des Lohnschutzes durch künftiges EU-Recht.
Selbst Travail.Suisse, das den Kompromiss mitträgt, hält fest: Das Abkommen allein würde den Lohnschutz deutlich schwächen. Die Zustimmung gilt nur für alle 14 Massnahmen zusammen. Der Lohnschutz hängt damit an Innenpolitik, die das Parlament heute beschliesst und morgen wieder ändern kann. Massgebend ist, was am Ende der Beratungen tatsächlich im Gesetz steht.
Quellen: EDA, Paket Schweiz–EU · Travail.Suisse, Lohnschutz
Der Kohäsionsbeitrag an wirtschaftlich schwächere EU-Staaten wird verbindlich und steigt deutlich. Dazu kommen die Beiträge an die EU-Programme. Den Ausgaben stehen Leistungen gegenüber, vor allem die volle Teilnahme an Forschungs- und Bildungsprogrammen. Die Kohäsionsgelder fliessen nicht ins EU-Budget, sondern in Projekte in den Partnerstaaten.
Bisher galten die Kohäsionsbeiträge als freiwillig, künftig sind sie Teil der vertraglichen Verpflichtungen. Damit entsteht eine dauerhafte Ausgabe, deren Höhe pro Periode neu verhandelt wird. Die Befürworter verweisen auf den Nutzen, die Gegner auf die Kosten. Eine ehrliche Gesamtbilanz braucht beides, dazu die Folgekosten für Bund, Kantone und Gemeinden. Diese Bilanz liegt bisher nicht vor.
Quellen: NZZ, Ständerat bewilligt Kohäsionsbeiträge · Vereinigung Die Schweiz in Europa, Kosten der EU-Programme · Botschaft des Bundesrates
Der Bundesrat wollte das Paket nur dem fakultativen Referendum unterstellen. Dann hätte das Volksmehr genügt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beantragte dagegen eine Abstimmung von Volk und Ständen.
Wir begrüssen den Entscheid des Ständerates. Ein Vertragspaket, das 36 Bundesgesetze ändert und die Bedingungen der Rechtsübernahme dauerhaft neu regelt, ist von verfassungsähnlicher Tragweite. Darüber sollen Volk und Kantone gemeinsam entscheiden. Wir erwarten, dass der Nationalrat dem Ständerat folgt.
Quellen: blue News, Abstimmungsprotokoll Ständerat · SRF, Antrag der SPK-S
Die wirtschaftliche Begründung für das Paket stützt sich vor allem auf Studien, die berechnen, was ein Wegfall der Bilateralen I bis 2045 kosten würde. Entscheidend ist der Unterschied zwischen der Gesamtwirtschaft und dem Einkommen pro Kopf.
Pro Kopf entspricht das rund 2’500 Franken im Jahr 2045. Die Studie hält selbst fest, dass sich empirisch nicht schlüssig nachweisen lässt, ob Zuwanderung das Pro-Kopf-BIP erhöht.
Pro Kopf entspricht das rund 5’200 Franken im Jahr 2045. BAK kommt damit zu einem deutlich grösseren Pro-Kopf-Effekt als Ecoplan.
In beiden Studien fällt der Effekt pro Kopf deutlich geringer aus als für die Gesamtwirtschaft. Ein grosser Teil des BIP-Effekts entsteht dadurch, dass mit den Bilateralen mehr Menschen in der Schweiz arbeiten.
Die Studien rechnen mit einem Wegfall der Bilateralen I als Folge eines Neins. Ob und wie schnell es dazu käme, ist eine politische Annahme und kein Ergebnis der Modelle.
Eine Studie von Swiss Economics kommt zum Schluss, dass die positiven Effekte überschätzt und die institutionellen Kosten unterschätzt werden.
Auch das BIP pro Kopf ist noch nicht Wohlstand. Wenn Wohnraum knapper und teurer wird, Verkehrswege überlastet sind und Boden verbaut wird, erscheint das in keiner BIP-Zahl als Verlust. Ein Wohlstandsgewinn pro Einwohner unter Einbezug dieser Folgekosten ist bisher nicht belegt. Diesen Nachweis müssten die Befürworter erbringen.
Quellen: Ecoplan 2025 im Auftrag des SECO · economiesuisse, BAK-Studie · NZZ zur Studie von Swiss Economics
Eine ernsthafte Auseinandersetzung muss die stärksten Argumente der Befürworter ernst nehmen. Viele davon hat economiesuisse in einem eigenen Faktencheck zusammengestellt. Hier stehen sie unseren Antworten gegenüber.
Die Schweiz behält ihre demokratischen Verfahren.
Neues Recht wird nicht automatisch übernommen. Die Schweiz entscheidet nach ihren eigenen Verfahren, inklusive Referendum.
Das stimmt. Ein Entscheid, dessen Ablehnung Ausgleichsmassnahmen auslösen kann, ist aber kein freier Entscheid mehr. Und über den Inhalt des übernommenen Rechts hat die Schweiz nicht mitbestimmt.
Die Schweiz braucht stabile Beziehungen zum Binnenmarkt.
Planbare Regeln erleichtern Handel und Investitionen und geben Unternehmen langfristige Rechtssicherheit.
Stabile Beziehungen zur EU sind auch für uns wichtig. Die Frage ist nicht, ob die Schweiz gute Beziehungen braucht, sondern welcher institutionelle Preis dafür angemessen ist.
Ohne die Bilateralen verliert die Schweiz Wohlstand.
Studien des Bundes und der Wirtschaft beziffern die Einbussen bei einem Wegfall der Bilateralen I auf Tausende Franken pro Kopf.
Die Studien rechnen mit einem Wegfall der Bilateralen I, der keine zwingende Folge eines Neins ist. Und sie messen BIP, nicht Wohlstand: Folgekosten bei Wohnraum, Verkehr und Boden fehlen in der Rechnung.
Der Lohnschutz bleibt gesichert.
14 innenpolitische Massnahmen und eine Klausel im Vertrag sichern das heutige Schutzniveau.
Die Sozialpartner sagen selbst, dass das Abkommen den Lohnschutz schwächt und erst die Massnahmen im Inland dies ausgleichen. Ob das gelingt, entscheidet sich an der Gesetzgebung, nicht am Vertrag.
Die dynamische Rechtsübernahme betrifft nur 8 von rund 140 Abkommen.
Der allergrösste Teil der bilateralen Verträge bleibt statisch. Das Freihandelsabkommen von 1972 und der Agrarteil sind ausgenommen.
Die Zahl stimmt, sagt aber wenig. Die acht Abkommen sind genau jene, um die es beim Binnenmarktzugang geht: Personenfreizügigkeit, Verkehr, Produkte, Strom. Entscheidend ist nicht die Zahl der Verträge, sondern das Gewicht der Bereiche, in denen die Schweiz künftig laufend EU-Recht übernimmt.
Wohlstand und Löhne sind seit den Bilateralen gestiegen.
Gemäss economiesuisse wuchs das reale BIP pro Kopf zwischen 1999 und 2023 um gut einen Viertel, deutlich stärker als in Deutschland oder Frankreich.
Das Wachstum ist real. Es beschreibt aber die Vergangenheit unter den Bilateralen I und lässt offen, welchen Anteil die Abkommen daran hatten. Für die Bilateralen III zählt eine andere Frage: Welchen zusätzlichen Wohlstand pro Einwohner bringt das neue Paket, nach Abzug der Folgekosten? Diesen Nachweis liefert der Faktencheck nicht.
Die Schutzklausel liegt in der Hand der Schweiz.
Die Schweiz kann sie eigenständig auslösen und die Schutzmassnahmen im Ausländer- und Integrationsgesetz selbst festlegen.
Auslösen kann die Schweiz sie allein. Ob die Voraussetzungen erfüllt und die Massnahmen verhältnismässig sind, entscheidet im Streitfall aber das Schiedsgericht. Eine Klausel, deren Anwendung angefochten werden kann, ist kein eigenständiges Steuerungsinstrument.
Quellen der Argumente für das Paket: economiesuisse, Faktencheck Bilaterale III · economiesuisse, Fact Check (PDF, englisch)
Am Anfang stehen die Originaldokumente des Bundes. Ergänzend finden Sie Studien, Stellungnahmen von Befürwortern und Kritikern sowie journalistische Einordnungen.
Volk und Stände lehnen den Beitritt zum EWR ab. Die Schweiz setzt danach auf den bilateralen Weg.
Die Bilateralen I treten in Kraft, darunter die Personenfreizügigkeit.
Schengen und Dublin werden operativ. Seither übernimmt die Schweiz laufend Weiterentwicklungen des entsprechenden EU-Rechts.
Die Bevölkerung nimmt die Masseneinwanderungsinitiative an.
Der Bundesrat beendet die Verhandlungen über das Institutionelle Rahmenabkommen.
Die Schweiz und die EU schliessen die Verhandlungen über das neue Paket materiell ab.
Das Paket und seine innerstaatliche Umsetzung gehen in die Vernehmlassung.
Unterzeichnung des Vertragspakets in Brüssel.
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zuhanden des Parlaments.
Der Ständerat genehmigt als Erstrat alle Bundesbeschlüsse ausser dem Stromabkommen und verlangt das Ständemehr.
Der Nationalrat berät das Paket. Der Ständerat behandelt das Stromabkommen.
Bereinigung der Differenzen und Volksabstimmung. Ob das Ständemehr nötig ist, entscheidet sich im Nationalrat.
Quellen: EDA, Chronologie · Parlament
Die parlamentarische Beratung geht im Nationalrat weiter. Wir aktualisieren dieses Dossier, sobald sich am Paket oder an seiner Umsetzung etwas Wesentliches ändert. Wenn Sie einen sachlichen Fehler entdecken, schreiben Sie uns. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren transparent.
Diese Seite vertritt die Position von ecologie suisse. Tatsachen und Einschätzungen sind so weit wie möglich getrennt, die zentralen Angaben mit Quellen belegt. Stand der Fakten siehe Seitenanfang.
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