«Bilaterale III: 
Unsere Fakten und die Frage, ob die Schweiz im Regen steht»

Dossier · Paket Schweiz–EU · Bilaterale III

Bilaterale III: Warum wir Nein sagen

Das neue Vertragspaket mit der EU betrifft zentrale Bereiche der Schweizer Politik: die Übernahme von EU-Recht, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, die Personenfreizügigkeit, den Lohnschutz und erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Wir zeigen, was vereinbart wurde, wie wir es beurteilen und wo die entscheidenden Streitfragen liegen. Tatsachen und Einschätzungen sind getrennt, die zentralen Angaben mit Quellen belegt.

Unsere Position

ecologie suisse lehnt das Vertragspaket ab. Es bindet die Schweiz in zentralen Bereichen stärker an EU-Recht, ohne ihr Mitentscheidungsrechte zu geben. Ein zusätzlicher Wohlstandsgewinn pro Einwohner ist für uns nicht hinreichend belegt.

Unsere sieben Gründe →

Stand: 15. Oktober 2026. Der Ständerat hat das Paket als Erstrat beraten. Der Nationalrat folgt in der Wintersession 2026.

01 Stand

Wo stehen die Bilateralen III heute?

2. und 13. März 2026

Unterzeichnung und Botschaft

Die Schweiz und die EU unterzeichnen das Paket in Brüssel. Elf Tage später verabschiedet der Bundesrat die Botschaft ans Parlament.

28. September bis 1. Oktober 2026

Der Ständerat sagt Ja und verlangt das Ständemehr

Nach rund 23 Stunden Debatte genehmigt der Ständerat alle Bundesbeschlüsse ausser dem Stromabkommen. Mit 23 zu 17 Stimmen verlangt er, dass auch die Kantone zustimmen müssen.

Wintersession 2026

Der Nationalrat ist am Zug

Der Nationalrat berät das Paket als Zweitrat und entscheidet auch über das Ständemehr. Der Ständerat behandelt zusätzlich das Stromabkommen.

Danach

Am Ende entscheidet die Bevölkerung

Nach Abschluss der Beratungen folgt die Volksabstimmung. Ob neben dem Volksmehr auch das Ständemehr nötig ist, hängt vom Entscheid des Nationalrats ab.

Quellen: Bundesrat, Botschaft vom 13. März 2026 · Parlament, Paket Schweiz–EU · SDA, Ständerat mit EU-Vertragspaket durch

02 Das Paket

Wie das Paket aufgebaut ist

Die Bilateralen III bestehen aus zwei Teilen. Der erste stabilisiert die bestehenden Binnenmarktabkommen und führt die institutionellen Regeln ein. Der zweite bringt drei neue Abkommen. Entscheidend ist, wie die beiden Teile miteinander verknüpft sind.

dynamisch In diesen Abkommen gelten neu die dynamische Rechtsübernahme und die Streitbeilegung, mit ausgehandelten Ausnahmen, etwa bei Ausschaffungen, beim Lohnschutz oder bei den LKW-Gewichtslimiten.

94 EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter sind für die Schweiz relevant
36 Bundesgesetze werden angepasst, davon 15 substanziell
3 neue Bundesgesetze: Beihilfen, Berufsqualifikationen, Kohäsion
4 Verpflichtungskredite für finanzielle Zusagen an die EU

Quellen: EDA, Inhalt des Pakets Schweiz–EU · Botschaft des Bundesrates · EDA, Faktenblatt Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit · SRF, Bundesrat übergibt Paket

03 Unser Massstab

Entscheidend ist die Wohlfahrt der Schweiz

Die Bundesverfassung verpflichtet die Eidgenossenschaft, die gemeinsame Wohlfahrt zu fördern. Daran messen wir das Paket. Marktzugang ist wichtig, aber nicht der einzige Massstab. Ebenso zählen politische Selbstbestimmung, bezahlbarer Wohnraum, faire Löhne, gesunde Staatsfinanzen sowie der Schutz von Boden, Landschaft und natürlichen Ressourcen.

Quelle: Bundesverfassung, Artikel 2

04 Unsere Gründe

Sieben Gründe für unsere Ablehnung

Mitwirkung ist nicht Mitentscheidung.

Die Schweiz kann bei der Entstehung neuen EU-Rechts mitwirken, hat bei dessen Beschluss aber kein Stimmrecht.

Zum Streitpunkt Rechtsübernahme →

Aus statischen Verträgen werden dynamische.

Die Schweiz verpflichtet sich in den betroffenen Bereichen grundsätzlich zur fortlaufenden Übernahme relevanten EU-Rechts. Das verändert die bisherige Qualität des bilateralen Weges.

Zur Paketübersicht →

Das Referendumsrecht bleibt, ein Nein kann jedoch Konsequenzen haben.

Volk und Parlament können eine Rechtsübernahme ablehnen. Die EU kann darauf mit Ausgleichsmassnahmen reagieren. Ob diese verhältnismässig sind, kann ein Schiedsgericht überprüfen.

Zum Streitpunkt Rechtsübernahme →

Wirtschaftswachstum ist noch kein Wohlstandsgewinn.

Für ecologie suisse ist nicht entscheidend, ob das gesamte BIP wächst, sondern ob der Wohlstand pro Einwohner steigt. Genau dieser Nachweis muss für die Bilateralen III erbracht werden.

Was die Studien zeigen →

Auch die Folgen der veränderten Personenfreizügigkeit gehören in die Rechnung.

Wo das Paket Aufenthaltsrechte, Familiennachzug oder Schutzmechanismen verändert, müssen neben dem wirtschaftlichen Nutzen auch die Auswirkungen auf Wohnraum, Infrastruktur, Verkehr, Boden und öffentliche Leistungen berücksichtigt werden.

Zum Streitpunkt Zuwanderung →

Ein Nein hat Kosten. Ein Ja aber ebenfalls.

Die Alternative zu den Bilateralen III darf nicht als kostenlos dargestellt werden. Ebenso wenig dürfen die institutionellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten des Vertragspakets aus der Rechnung verschwinden. Beide Wege müssen nach denselben Massstäben beurteilt werden.

Zum Streitpunkt Finanzen →

Es geht um mehr als Marktzugang.

Dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs verändern das institutionelle Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU. Deshalb sind die Bilateralen III auch eine staats- und demokratiepolitische Entscheidung.

Zum Streitpunkt Demokratie →
Unser Fazit

Die Bilateralen III binden die Schweiz in zentralen Bereichen stärker an EU-Recht, ohne ihr entsprechende Mitentscheidungsrechte zu geben. Gleichzeitig ist für uns ein zusätzlicher Wohlstandsgewinn pro Einwohner unter Einbezug der ökologischen und gesellschaftlichen Folgekosten nicht hinreichend belegt.

Deshalb lehnt ecologie suisse das Vertragspaket ab.

05 Streitpunkte

Was auf dem Spiel steht

Sechs Fragen stehen im Zentrum der Auseinandersetzung. Bei jeder zeigen wir zuerst, was vereinbart wurde und was das Parlament bisher entschieden hat. Danach folgt die Einschätzung von ecologie suisse.

Streitpunkt eins Rechtsübernahme

Was geschieht, wenn die Schweiz neues EU-Recht nicht übernimmt?

Was vereinbart wurde

In den betroffenen Binnenmarktabkommen übernimmt die Schweiz relevante Weiterentwicklungen des EU-Rechts. Dabei gelten die schweizerischen Verfahren, einschliesslich Referendum. Lehnt die Schweiz eine Übernahme ab und stellt ein Schiedsgericht fest, dass sie dazu verpflichtet wäre, kann die EU Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen verhältnismässig sein, was ebenfalls das Schiedsgericht überprüfen kann. Sie beschränken sich auf das betroffene Abkommen oder ein anderes Binnenmarktabkommen.

Unsere Einschätzung

Die Schweiz behält ihre Verfahren, aber nicht mehr ihre Freiheit, folgenlos Nein zu sagen. Jede Ablehnung wird künftig gegen mögliche Gegenmassnahmen abgewogen. Weil die Schweiz beim Beschluss des EU-Rechts kein Stimmrecht hat, übernimmt sie Regeln, an deren Entscheidung sie nicht beteiligt war. Das ist für uns der Kern des Problems.

Quelle: Bundesrat, Faktenblatt Institutionelle Elemente

Streitpunkt zwei Streitbeilegung

Welche Rolle erhält der Europäische Gerichtshof?

Was vereinbart wurde

Streitigkeiten werden zunächst im zuständigen Gemischten Ausschuss behandelt. Bleibt der Konflikt bestehen, kann ein paritätisches Schiedsgericht angerufen werden. Ist für den Entscheid die Auslegung von EU-Recht nötig, muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof beiziehen. Dessen Auslegung ist verbindlich.

Unsere Einschätzung

Das Schiedsgericht ist paritätisch besetzt. Weil die betroffenen Abkommen aber weitgehend aus EU-Recht bestehen, wird die entscheidende Rechtsfrage in vielen Streitfällen eine Frage des EU-Rechts sein. Dann liegt das letzte Wort beim Gericht einer Vertragspartei. Für uns ist das keine Streitbeilegung auf Augenhöhe.

Quelle: Bundesrat, Faktenblatt Institutionelle Elemente

Streitpunkt drei Zuwanderung

Wie frei kann die Schweiz die Zuwanderung noch steuern?

Was vereinbart wurde

Das Paket übernimmt Teile der Unionsbürgerrichtlinie, darunter ein Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren. Es enthält eine neue Schutzklausel: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schweiz Schutzmassnahmen ergreifen, wenn die Personenfreizügigkeit zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann im Streitfall das Schiedsgericht klären.

Entscheid Ständerat Der Ständerat hat die Bedingungen für den Daueraufenthalt verschärft: Wer arbeitslos ist oder Sozialhilfe bezieht, soll kein entsprechendes Gesuch stellen können.
Unsere Einschätzung

Die Verschärfung zeigt, dass auch der Ständerat Korrekturbedarf sieht. Ob sie vor dem Vertrag Bestand hat, wird sich erst in der Anwendung zeigen, im Streitfall vor dem Schiedsgericht. Dasselbe gilt für die Schutzklausel: Sie ist nur so stark wie die Bedingungen, unter denen sie eingesetzt werden darf. Die Folgen für Wohnraum, Infrastruktur und Boden trägt dagegen in jedem Fall die Schweiz.

Quellen: Bundesrat, Personenfreizügigkeit und Zuwanderung · 20 Minuten, Ständerat zum Daueraufenthaltsrecht

Streitpunkt vier Lohnschutz

Was bleibt vom heutigen Schutz der Schweizer Löhne?

Was vereinbart wurde

Die Regeln für ausländische Unternehmen, die Personal in die Schweiz entsenden, werden gelockert. Die Voranmeldefrist sinkt auf vier Arbeitstage, Kautionen dürfen nur noch nach festgestellten Verstössen verlangt werden. Bund, Kantone und Sozialpartner haben dafür 14 innenpolitische Massnahmen vereinbart. Der Vertrag enthält zudem eine Klausel gegen eine Verschlechterung des Lohnschutzes durch künftiges EU-Recht.

Unsere Einschätzung

Selbst Travail.Suisse, das den Kompromiss mitträgt, hält fest: Das Abkommen allein würde den Lohnschutz deutlich schwächen. Die Zustimmung gilt nur für alle 14 Massnahmen zusammen. Der Lohnschutz hängt damit an Innenpolitik, die das Parlament heute beschliesst und morgen wieder ändern kann. Massgebend ist, was am Ende der Beratungen tatsächlich im Gesetz steht.

Quellen: EDA, Paket Schweiz–EU · Travail.Suisse, Lohnschutz

Streitpunkt fünf Finanzen

Was kostet das Paket die Schweiz?

Was vereinbart wurde

Der Kohäsionsbeitrag an wirtschaftlich schwächere EU-Staaten wird verbindlich und steigt deutlich. Dazu kommen die Beiträge an die EU-Programme. Den Ausgaben stehen Leistungen gegenüber, vor allem die volle Teilnahme an Forschungs- und Bildungsprogrammen. Die Kohäsionsgelder fliessen nicht ins EU-Budget, sondern in Projekte in den Partnerstaaten.

350 Mio. Fr. Kohäsionsbeitrag pro Jahr ab 2030, bisher rund 130 Mio.
623 Mio. Fr. Beitrag 2025 an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe
Unsere Einschätzung

Bisher galten die Kohäsionsbeiträge als freiwillig, künftig sind sie Teil der vertraglichen Verpflichtungen. Damit entsteht eine dauerhafte Ausgabe, deren Höhe pro Periode neu verhandelt wird. Die Befürworter verweisen auf den Nutzen, die Gegner auf die Kosten. Eine ehrliche Gesamtbilanz braucht beides, dazu die Folgekosten für Bund, Kantone und Gemeinden. Diese Bilanz liegt bisher nicht vor.

Quellen: NZZ, Ständerat bewilligt Kohäsionsbeiträge · Vereinigung Die Schweiz in Europa, Kosten der EU-Programme · Botschaft des Bundesrates

Streitpunkt sechs Demokratie

Sollen auch die Kantone zustimmen müssen?

Die Ausgangslage

Der Bundesrat wollte das Paket nur dem fakultativen Referendum unterstellen. Dann hätte das Volksmehr genügt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beantragte dagegen eine Abstimmung von Volk und Ständen.

Entscheid Ständerat Mit 23 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich der Ständerat für ein obligatorisches Referendum sui generis entschieden. Volk und Kantone müssten zustimmen. Der Nationalrat entscheidet in der Wintersession.
Unsere Einschätzung

Wir begrüssen den Entscheid des Ständerates. Ein Vertragspaket, das 36 Bundesgesetze ändert und die Bedingungen der Rechtsübernahme dauerhaft neu regelt, ist von verfassungsähnlicher Tragweite. Darüber sollen Volk und Kantone gemeinsam entscheiden. Wir erwarten, dass der Nationalrat dem Ständerat folgt.

Quellen: blue News, Abstimmungsprotokoll Ständerat · SRF, Antrag der SPK-S

06 Wohlstand pro Kopf

Was die Studien zeigen und was nicht

Die wirtschaftliche Begründung für das Paket stützt sich vor allem auf Studien, die berechnen, was ein Wegfall der Bilateralen I bis 2045 kosten würde. Entscheidend ist der Unterschied zwischen der Gesamtwirtschaft und dem Einkommen pro Kopf.

Ecoplan 2025 · im Auftrag des SECO

Wegfall der Bilateralen I, Effekt im Jahr 2045

BIP gesamtrund −4,9 %
BIP pro Kopf−1,65 %

Pro Kopf entspricht das rund 2’500 Franken im Jahr 2045. Die Studie hält selbst fest, dass sich empirisch nicht schlüssig nachweisen lässt, ob Zuwanderung das Pro-Kopf-BIP erhöht.

BAK Economics 2025 · im Auftrag von economiesuisse

Wegfall der Bilateralen I, Effekt im Jahr 2045

BIP gesamt−7,1 %
BIP pro Kopf−4,7 %

Pro Kopf entspricht das rund 5’200 Franken im Jahr 2045. BAK kommt damit zu einem deutlich grösseren Pro-Kopf-Effekt als Ecoplan.

Der Pro-Kopf-Effekt ist kleiner

In beiden Studien fällt der Effekt pro Kopf deutlich geringer aus als für die Gesamtwirtschaft. Ein grosser Teil des BIP-Effekts entsteht dadurch, dass mit den Bilateralen mehr Menschen in der Schweiz arbeiten.

Das Szenario ist eine Annahme

Die Studien rechnen mit einem Wegfall der Bilateralen I als Folge eines Neins. Ob und wie schnell es dazu käme, ist eine politische Annahme und kein Ergebnis der Modelle.

Es gibt Gegenstudien

Eine Studie von Swiss Economics kommt zum Schluss, dass die positiven Effekte überschätzt und die institutionellen Kosten unterschätzt werden.

Unsere Einschätzung

Auch das BIP pro Kopf ist noch nicht Wohlstand. Wenn Wohnraum knapper und teurer wird, Verkehrswege überlastet sind und Boden verbaut wird, erscheint das in keiner BIP-Zahl als Verlust. Ein Wohlstandsgewinn pro Einwohner unter Einbezug dieser Folgekosten ist bisher nicht belegt. Diesen Nachweis müssten die Befürworter erbringen.

Quellen: Ecoplan 2025 im Auftrag des SECO · economiesuisse, BAK-Studie · NZZ zur Studie von Swiss Economics

07 Die andere Sicht

Was für das Paket spricht und was wir antworten

Eine ernsthafte Auseinandersetzung muss die stärksten Argumente der Befürworter ernst nehmen. Viele davon hat economiesuisse in einem eigenen Faktencheck zusammengestellt. Hier stehen sie unseren Antworten gegenüber.

Argument für das Paket

Die Schweiz behält ihre demokratischen Verfahren.

Neues Recht wird nicht automatisch übernommen. Die Schweiz entscheidet nach ihren eigenen Verfahren, inklusive Referendum.

Unsere Antwort

Das stimmt. Ein Entscheid, dessen Ablehnung Ausgleichsmassnahmen auslösen kann, ist aber kein freier Entscheid mehr. Und über den Inhalt des übernommenen Rechts hat die Schweiz nicht mitbestimmt.

Argument für das Paket

Die Schweiz braucht stabile Beziehungen zum Binnenmarkt.

Planbare Regeln erleichtern Handel und Investitionen und geben Unternehmen langfristige Rechtssicherheit.

Unsere Antwort

Stabile Beziehungen zur EU sind auch für uns wichtig. Die Frage ist nicht, ob die Schweiz gute Beziehungen braucht, sondern welcher institutionelle Preis dafür angemessen ist.

Argument für das Paket

Ohne die Bilateralen verliert die Schweiz Wohlstand.

Studien des Bundes und der Wirtschaft beziffern die Einbussen bei einem Wegfall der Bilateralen I auf Tausende Franken pro Kopf.

Unsere Antwort

Die Studien rechnen mit einem Wegfall der Bilateralen I, der keine zwingende Folge eines Neins ist. Und sie messen BIP, nicht Wohlstand: Folgekosten bei Wohnraum, Verkehr und Boden fehlen in der Rechnung.

Argument für das Paket

Der Lohnschutz bleibt gesichert.

14 innenpolitische Massnahmen und eine Klausel im Vertrag sichern das heutige Schutzniveau.

Unsere Antwort

Die Sozialpartner sagen selbst, dass das Abkommen den Lohnschutz schwächt und erst die Massnahmen im Inland dies ausgleichen. Ob das gelingt, entscheidet sich an der Gesetzgebung, nicht am Vertrag.

Argument für das Paket

Die dynamische Rechtsübernahme betrifft nur 8 von rund 140 Abkommen.

Der allergrösste Teil der bilateralen Verträge bleibt statisch. Das Freihandelsabkommen von 1972 und der Agrarteil sind ausgenommen.

Unsere Antwort

Die Zahl stimmt, sagt aber wenig. Die acht Abkommen sind genau jene, um die es beim Binnenmarktzugang geht: Personenfreizügigkeit, Verkehr, Produkte, Strom. Entscheidend ist nicht die Zahl der Verträge, sondern das Gewicht der Bereiche, in denen die Schweiz künftig laufend EU-Recht übernimmt.

Argument für das Paket

Wohlstand und Löhne sind seit den Bilateralen gestiegen.

Gemäss economiesuisse wuchs das reale BIP pro Kopf zwischen 1999 und 2023 um gut einen Viertel, deutlich stärker als in Deutschland oder Frankreich.

Unsere Antwort

Das Wachstum ist real. Es beschreibt aber die Vergangenheit unter den Bilateralen I und lässt offen, welchen Anteil die Abkommen daran hatten. Für die Bilateralen III zählt eine andere Frage: Welchen zusätzlichen Wohlstand pro Einwohner bringt das neue Paket, nach Abzug der Folgekosten? Diesen Nachweis liefert der Faktencheck nicht.

Argument für das Paket

Die Schutzklausel liegt in der Hand der Schweiz.

Die Schweiz kann sie eigenständig auslösen und die Schutzmassnahmen im Ausländer- und Integrationsgesetz selbst festlegen.

Unsere Antwort

Auslösen kann die Schweiz sie allein. Ob die Voraussetzungen erfüllt und die Massnahmen verhältnismässig sind, entscheidet im Streitfall aber das Schiedsgericht. Eine Klausel, deren Anwendung angefochten werden kann, ist kein eigenständiges Steuerungsinstrument.

Quellen der Argumente für das Paket: economiesuisse, Faktencheck Bilaterale III · economiesuisse, Fact Check (PDF, englisch)

08 Quellen

Die wichtigsten Dokumente zum Nachlesen

Am Anfang stehen die Originaldokumente des Bundes. Ergänzend finden Sie Studien, Stellungnahmen von Befürwortern und Kritikern sowie journalistische Einordnungen.

Herkunft
Thema
Bund · Hauptdokument
Botschaft zum Paket Schweiz–EU
Bundesrat · 13. März 2026 · Geschäft 26.023
Bund · Übersicht
Inhalt des Pakets Schweiz–EU
EDA · Übersicht über die Bestandteile
Bund · Faktenblatt
Institutionelle Elemente
Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Ausgleichsmassnahmen
Bund · Faktenblatt
Personenfreizügigkeit und Zuwanderung
EDA · Zuwanderung und Schutzklausel
Bund · Faktenblatt
Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit
EDA · Aufteilung des Landwirtschaftsabkommens
Parlament
Das Parlament und das Paket Schweiz–EU
Parlamentsdienste · Kommissionsberatungen und Entscheide
Studie · Bund
Studie · Wirtschaft
BAK Economics: Nutzen der Bilateralen Verträge
Im Auftrag von economiesuisse · 2025
Befürworter
economiesuisse: Faktencheck Bilaterale III
22 Behauptungen aus Sicht der Wirtschaft · Juli 2026
Befürworter
economiesuisse zu den Bilateralen III
Wirtschaftliche Argumente für das Paket
Sozialpartner · bedingte Zustimmung
Travail.Suisse zum Lohnschutz
Zustimmung nur zum Gesamtpaket der 14 Massnahmen
Kritik
Vernehmlassungsantwort der SVP
Kritische Position zum Paket · Oktober 2025
Medien · Gegenstudie
NZZ: Studie sieht kaum Wohlstandsgewinn
Zur Studie von Swiss Economics
Medien
NZZ: Ständerat bewilligt Kohäsionsbeiträge
350 Millionen Franken pro Jahr ab 2030
Medien
Archiv · 2021
Bundesrat beendet die Verhandlungen über das Rahmenabkommen
Historischer Ausgangspunkt des heutigen Pakets
Zu dieser Kombination gibt es keine Quelle.
09 Chronologie

Wie es zu den Bilateralen III kam

1992

Volk und Stände lehnen den Beitritt zum EWR ab. Die Schweiz setzt danach auf den bilateralen Weg.

2002

Die Bilateralen I treten in Kraft, darunter die Personenfreizügigkeit.

2008

Schengen und Dublin werden operativ. Seither übernimmt die Schweiz laufend Weiterentwicklungen des entsprechenden EU-Rechts.

2014

Die Bevölkerung nimmt die Masseneinwanderungsinitiative an.

2021

Der Bundesrat beendet die Verhandlungen über das Institutionelle Rahmenabkommen.

Dezember 2024

Die Schweiz und die EU schliessen die Verhandlungen über das neue Paket materiell ab.

2025

Das Paket und seine innerstaatliche Umsetzung gehen in die Vernehmlassung.

2. März 2026

Unterzeichnung des Vertragspakets in Brüssel.

13. März 2026

Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zuhanden des Parlaments.

28.9. bis 1.10.2026

Der Ständerat genehmigt als Erstrat alle Bundesbeschlüsse ausser dem Stromabkommen und verlangt das Ständemehr.

Wintersession 2026

Der Nationalrat berät das Paket. Der Ständerat behandelt das Stromabkommen.

Danach

Bereinigung der Differenzen und Volksabstimmung. Ob das Ständemehr nötig ist, entscheidet sich im Nationalrat.

Quellen: EDA, Chronologie · Parlament

ecologie suisse

Bleiben Sie informiert

Die parlamentarische Beratung geht im Nationalrat weiter. Wir aktualisieren dieses Dossier, sobald sich am Paket oder an seiner Umsetzung etwas Wesentliches ändert. Wenn Sie einen sachlichen Fehler entdecken, schreiben Sie uns. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren transparent.

Diese Seite vertritt die Position von ecologie suisse. Tatsachen und Einschätzungen sind so weit wie möglich getrennt, die zentralen Angaben mit Quellen belegt. Stand der Fakten siehe Seitenanfang.