RAHMENABKOMMEN TOTAL

Dossier · Paket Schweiz EU · Bilaterale III

Was bei den Bilateralen III auf dem Spiel steht

Das neue Vertragspaket mit der EU betrifft zentrale Bereiche der Schweizer Politik. Es geht um die Übernahme von EU Recht, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, die Steuerung der Zuwanderung, den Lohnschutz und um erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Wir zeigen, was vereinbart wurde, welche Folgen daraus entstehen können und wo die entscheidenden Streitfragen liegen. Alle wichtigen Aussagen sind mit Quellen belegt.

Unsere Position

ecologie suisse lehnt das Paket ab. Auf dieser Seite begründen wir diese Haltung. Wir unterscheiden zwischen überprüfbaren Tatsachen und unserer politischen Beurteilung. Wo immer möglich, führen die Quellen direkt zu den Dokumenten des Bundes. Auch die Argumente der Befürworter kommen zu Wort.

Stand: 24. September 2026. Die Verhandlungen über das Institutionelle Rahmenabkommen wurden 2021 beendet. Das heutige Paket regelt zentrale institutionelle Fragen direkt in den einzelnen Abkommen.

01 Stand

Wo stehen die Bilateralen III heute?

2. März 2026

Das Paket wird unterzeichnet

Die Schweiz und die Europäische Union unterzeichnen das ausgehandelte Vertragspaket in Brüssel.

13. März 2026

Der Bundesrat legt die Botschaft vor

Das Geschäft kommt ins Parlament. Insgesamt sollen 36 Bundesgesetze angepasst und drei neue geschaffen werden.

28. bis 30. September 2026

Der Ständerat berät das Paket

Die erste Kammer befasst sich mit dem umfangreichen Dossier. Auch die Frage nach Volksmehr und Ständemehr gehört zur parlamentarischen Auseinandersetzung.

Später

Am Ende entscheidet die Bevölkerung

Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen folgt die Volksabstimmung. Welche Mehrheiten dafür erforderlich sein werden, ist politisch noch umstritten.

Quellen: Bundesrat, Botschaft vom 13. März 2026 · Parlament, Referendumsfrage

02 Das Paket

Was wurde mit der EU vereinbart?

Die Bilateralen III sind kein einzelner Vertrag. Das Paket verbindet bestehende Abkommen, neue Abkommen, institutionelle Regeln, die Teilnahme an Programmen der EU und finanzielle Verpflichtungen.

BereichWas vorgesehen istWarum es wichtig ist
Institutionelle Regeln Dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung, Überwachung und Streitbeilegung werden in den betroffenen Binnenmarktabkommen geregelt. Hier entscheidet sich, wie neues EU Recht künftig in die bestehenden Abkommen einfliesst und wie Konflikte gelöst werden.
Personenfreizügigkeit Teile der Unionsbürgerrichtlinie werden übernommen. Hinzu kommen neue Regeln zur Schutzklausel und zum Lohnschutz. Betroffen sind unter anderem Aufenthalt, Zuwanderung, Sozialleistungen und der Schutz der Schweizer Löhne.
Neue Abkommen Neu hinzukommen Vereinbarungen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Damit werden weitere Politikbereiche Teil der vertraglichen Beziehungen zur EU.
EU Programme Die Schweiz nimmt unter anderem an Horizon Europe und Erasmus+ teil. Die Teilnahme stärkt Forschung und Bildung, verursacht aber auch erhebliche Bundesausgaben.
Kohäsionsbeitrag Der Schweizer Beitrag an ausgewählte EU Mitgliedstaaten wird vertraglich geregelt. Damit entsteht eine langfristige finanzielle Verpflichtung als Teil der Beziehungen zur EU.

Quellen: EDA, Inhalt des Pakets Schweiz EU · Botschaft des Bundesrates

03 Unser Massstab

Entscheidend ist die Wohlfahrt der Schweiz

Die Bundesverfassung verpflichtet die Eidgenossenschaft, die gemeinsame Wohlfahrt zu fördern. Daran messen wir das Paket. Wirtschaftlicher Marktzugang ist wichtig, aber er ist nicht der einzige Massstab. Ebenso wichtig sind politische Selbstbestimmung, bezahlbarer Wohnraum, faire Löhne, gesunde Staatsfinanzen sowie der Schutz von Boden, Landschaft und natürlichen Ressourcen.

Quelle: Bundesverfassung, Artikel 2

04 Streitpunkte

Was auf dem Spiel steht

Sechs Fragen stehen im Zentrum der politischen Auseinandersetzung. Bei jeder zeigen wir zuerst, was tatsächlich vereinbart wurde. Danach erklären wir, wie ecologie suisse die möglichen Folgen beurteilt.

Streitpunkt eins Rechtsübernahme

Was geschieht, wenn die Schweiz neues EU Recht nicht übernimmt?

Was vereinbart wurde

In den betroffenen Binnenmarktabkommen soll die Schweiz relevante Weiterentwicklungen des EU Rechts übernehmen. Dabei gelten weiterhin die schweizerischen Verfahren. Wenn die Schweiz eine Übernahme ablehnt und ein Schiedsgericht zum Schluss kommt, dass sie dazu verpflichtet wäre, kann die EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen.

Unsere Einschätzung

Die Schweiz behält ihre formalen Entscheidungsverfahren. Ein Nein kann jedoch vertragliche Folgen haben. Damit verändert sich die politische Ausgangslage. Bei jeder Ablehnung muss künftig auch berücksichtigt werden, welche Gegenmassnahmen die EU ergreifen könnte.

Quelle: Bundesrat, Faktenblatt Institutionelle Elemente

Streitpunkt zwei Streitbeilegung

Welche Rolle erhält der Europäische Gerichtshof?

Was vereinbart wurde

Streitigkeiten sollen zunächst im zuständigen Gemischten Ausschuss behandelt werden. Bleibt der Konflikt bestehen, kann ein paritätisches Schiedsgericht angerufen werden. Wenn für den Entscheid eine Auslegung von EU Recht erforderlich ist, muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof beiziehen. Dessen Auslegung des EU Rechts ist verbindlich.

Unsere Einschätzung

Das Schiedsgericht ist paritätisch zusammengesetzt. Bei der verbindlichen Auslegung von EU Recht liegt die letzte Antwort jedoch beim Europäischen Gerichtshof. Für die politische Beurteilung des Pakets ist deshalb entscheidend, wie häufig Streitfälle tatsächlich von der Auslegung europäischen Rechts abhängen werden.

Quelle: Bundesrat, Institutionelle Elemente

Streitpunkt drei Zuwanderung

Wie frei kann die Schweiz die Zuwanderung noch steuern?

Was vereinbart wurde

Das Paket übernimmt Teile der Unionsbürgerrichtlinie und enthält eine neue Schutzklausel. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schweiz Schutzmassnahmen ergreifen, wenn die Personenfreizügigkeit zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Problemen führt. Bei Streit über die Voraussetzungen kann das vorgesehene Streitbeilegungsverfahren angerufen werden.

Unsere Einschätzung

Für ecologie suisse ist entscheidend, ob die Schweiz ihre Zuwanderung wirksam steuern kann, wenn Wohnraum, Infrastruktur und natürliche Ressourcen an Grenzen stossen. Eine Schutzklausel ist nur so wirksam wie die Bedingungen, unter denen sie tatsächlich eingesetzt werden kann.

Quelle: Bundesrat, Personenfreizügigkeit und Zuwanderung

Streitpunkt vier Lohnschutz

Was bleibt vom heutigen Schutz der Schweizer Löhne?

Was vereinbart wurde

Die Regeln für ausländische Unternehmen, die vorübergehend Personal in die Schweiz entsenden, werden angepasst. Dazu gehören Änderungen bei der Voranmeldung und bei den Spesen. Bund und Sozialpartner haben zusätzliche innenpolitische Massnahmen ausgearbeitet, um das bestehende Schutzniveau möglichst zu erhalten.

Unsere Einschätzung

Entscheidend ist nicht die Zahl der Begleitmassnahmen, sondern ihre tatsächliche Wirkung. Die Schweiz muss auch künftig verhindern können, dass Unternehmen aus dem Ausland Schweizer Lohnbedingungen unterlaufen. Deshalb muss das endgültige Ergebnis der parlamentarischen Beratungen am tatsächlichen Schutzniveau gemessen werden.

Quellen: EDA, Paket Schweiz EU · Travail.Suisse

Streitpunkt fünf Finanzen

Was kostet das Paket die Schweiz?

Was vereinbart wurde

Zum Paket gehören Beiträge an Programme der EU sowie finanzielle Verpflichtungen im Bereich der Kohäsion. Die Botschaft des Bundesrates enthält dafür mehrere Verpflichtungskredite. Den Ausgaben stehen Leistungen gegenüber, insbesondere die Teilnahme an Forschungs, Bildungs und Kooperationsprogrammen.

Unsere Einschätzung

Bei Milliardenbeträgen genügt es nicht, nur die Bruttokosten oder nur den wirtschaftlichen Nutzen zu nennen. Entscheidend ist die Gesamtbilanz. Dazu gehören direkte Bundesausgaben, Rückflüsse aus Programmen, wirtschaftliche Vorteile und mögliche Folgekosten für Bund, Kantone und Gemeinden.

Quelle: Bundesrat, Botschaft zum Paket Schweiz EU

Streitpunkt sechs Demokratie

Soll bei einem Vertrag dieser Tragweite das Volksmehr genügen?

Die politische Ausgangslage

Der Bundesrat beantragt, das Paket dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Damit würde für die Annahme das Volksmehr genügen. Im Parlament gibt es dagegen Bestrebungen, eine Abstimmung von Volk und Ständen vorzusehen. Die Frage ist noch nicht abschliessend entschieden.

Unsere Einschätzung

Dieses Vertragspaket reicht weit über einzelne Sachfragen hinaus. Es betrifft zahlreiche Gesetze und verändert die Bedingungen, unter denen die Schweiz in wichtigen Bereichen künftig Recht übernimmt. Nach unserer Auffassung sollen deshalb nicht nur die Stimmbürger, sondern auch die Kantone zustimmen müssen. Das entspricht der föderalistischen Ordnung der Schweiz.

Quelle: Staatspolitische Kommission des Ständerates

05 Die andere Sicht

Was für das Paket spricht und wie wir diese Argumente beurteilen

Eine ernsthafte Auseinandersetzung muss auch die Argumente für das Paket berücksichtigen. Hier stehen vier wichtige Begründungen den Antworten von ecologie suisse gegenüber.

Argument für das Paket

Die Schweiz behält ihre demokratischen Verfahren.

Neues Recht wird nicht automatisch übernommen. Die Schweiz entscheidet nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Verfahren.

Unsere Antwort

Das stimmt. Entscheidend ist jedoch, unter welchen Bedingungen dieser Entscheid stattfindet. Wenn eine Ablehnung vertragliche Ausgleichsmassnahmen auslösen kann, verändert dies die politische Abwägung.

Argument für das Paket

Die Schweiz braucht stabile Beziehungen zum EU Binnenmarkt.

Planbare Regeln erleichtern Handel und Investitionen und geben Unternehmen langfristige Rechtssicherheit.

Unsere Antwort

Stabile Beziehungen zur EU sind auch für uns wichtig. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob die Schweiz gute Beziehungen zur EU braucht. Entscheidend ist, welche institutionellen Verpflichtungen dafür angemessen sind.

Argument für das Paket

Die neue Schutzklausel verbessert die Möglichkeiten bei übermässiger Zuwanderung.

Bei schwerwiegenden Problemen kann die Schweiz Schutzmassnahmen ergreifen.

Unsere Antwort

Eine Schutzklausel kann hilfreich sein. Entscheidend ist aber, wann sie tatsächlich eingesetzt werden darf und wie Konflikte über ihre Anwendung entschieden werden. Genau daran muss sich ihre Wirksamkeit messen lassen.

Argument für das Paket

Der Schweizer Lohnschutz bleibt erhalten.

Zusätzliche innenpolitische Massnahmen sollen die Änderungen im Verhältnis zur EU ausgleichen.

Unsere Antwort

Ob der Schutz tatsächlich gleich stark bleibt, entscheidet sich erst an der konkreten gesetzlichen Umsetzung. Massgebend ist das Ergebnis nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen.

06 Rechner

Wie oft würde das Parlament entscheiden?

Schengen und Dublin liefern einen Erfahrungswert. Seit 2004 wurden der Schweiz rund 550 Weiterentwicklungen des europäischen Rechts mitgeteilt. Rund 12 Prozent davon wurden vom Parlament genehmigt. Mit diesem Rechner lässt sich zeigen, was ein ähnliches Verhältnis über einen längeren Zeitraum bedeuten würde.

250 Rechtsakte insgesamt
30 mit Parlamentsbeschluss
220 ohne Parlamentsbeschluss

Bei diesen Annahmen würden in 10 Jahren insgesamt 250 neue Rechtsakte anfallen. Bei rund 12 Prozent davon wäre ein Parlamentsbeschluss erforderlich. Das entspräche ungefähr 30 Fällen.

Dies ist eine Modellrechnung und keine Prognose. Schengen und Dublin sind nicht mit den neuen Binnenmarktabkommen gleichzusetzen. Auch die Zahl künftiger Rechtsentwicklungen ist unbekannt. Der Rechner zeigt lediglich, wie stark sich unterschiedliche Annahmen über einen längeren Zeitraum auswirken.

Datengrundlage: EDA, Schengen und Dublin

07 Quellen

Die wichtigsten Dokumente zum Nachlesen

Am Anfang stehen die Originaldokumente des Bundes. Ergänzend finden Sie Stellungnahmen von Befürwortern und Kritikern sowie journalistische Einordnungen. Die Filter helfen, schnell zum gewünschten Thema zu gelangen.

Herkunft
Thema
Bund · Hauptdokument
Botschaft zum Paket Schweiz EU
Bundesrat · 13. März 2026 · Geschäft 26.023
Bund · Übersicht
Inhalt des Pakets Schweiz EU
EDA · Übersicht über die Bestandteile des Pakets
Bund · Faktenblatt
Institutionelle Elemente
Rechtsübernahme, Streitbeilegung und Ausgleichsmassnahmen
Bund · Faktenblatt
Personenfreizügigkeit und Zuwanderung
EDA · Zuwanderung und Schutzklausel
Bund · Erfahrung
Schengen und Dublin
EDA · Erfahrungen mit laufenden Rechtsentwicklungen
Parlament
SPK des Ständerates zur Verfassungsfrage
Parlament · Referendum und Verfassungsgrundlage
Befürworter
economiesuisse zu den Bilateralen III
Wirtschaftliche Argumente für das Paket
Sozialpartner
Travail.Suisse zum Lohnschutz
Beurteilung des Verhandlungsergebnisses
Kritik
Vernehmlassungsantwort der SVP
Kritische Position zum Paket
Medien
Archiv · 2021
Bundesrat beendet die Verhandlungen über das Rahmenabkommen
Historischer Ausgangspunkt des heutigen Pakets
08 Chronologie

Wie es zu den Bilateralen III kam

1992

Volk und Stände lehnen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum ab. Die Schweiz setzt danach auf den bilateralen Weg.

2002

Die Bilateralen I treten in Kraft. Dazu gehört die Personenfreizügigkeit.

2008

Schengen und Dublin werden für die Schweiz operativ. Seither übernimmt die Schweiz laufend Weiterentwicklungen des entsprechenden EU Rechts.

2014

Die Schweizer Bevölkerung nimmt die Masseneinwanderungsinitiative an.

2021

Der Bundesrat beendet die Verhandlungen über das Institutionelle Rahmenabkommen.

Dezember 2024

Die Schweiz und die EU erklären die materiellen Verhandlungen über das neue Paket für abgeschlossen.

2025

Das Paket und seine innerstaatliche Umsetzung gehen in die Vernehmlassung.

2. März 2026

Die Schweiz und die EU unterzeichnen das Vertragspaket in Brüssel.

13. März 2026

Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zuhanden des Parlaments.

Herbst 2026

Das Paket kommt in die erste umfassende parlamentarische Beratung.

Danach

Nach Abschluss der Beratungen in beiden Räten folgt die Volksabstimmung. Der genaue Zeitpunkt und die Frage des Ständemehrs hängen vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.

Quellen: EDA · Schengen und Dublin

ecologie suisse

Bleiben Sie informiert

Die parlamentarische Beratung hat begonnen. Wir aktualisieren dieses Dossier, sobald sich am Paket oder an seiner innerstaatlichen Umsetzung etwas Wesentliches ändert. Wenn Sie einen sachlichen Fehler entdecken, schreiben Sie uns. Wir prüfen den Hinweis und korrigieren transparent.

Stand der Fakten: 24. September 2026. Diese Seite vertritt die Position von ecologie suisse. Tatsachen und politische Einschätzungen werden so weit wie möglich voneinander getrennt und die zentralen Angaben mit Quellen belegt.

Erfahrungsbilanz · Schengen/Dublin seit 2004

550 neue Regeln. Wer hat darüber entschieden?

Die dynamische Rechtsübernahme ist nicht neu. Bei Schengen/Dublin übernimmt die Schweiz seit 2004 laufend Weiterentwicklungen des EU-Rechts. Die Erfahrungsbilanz zeigt, wie diese Übernahmen in der Schweiz behandelt werden – und wie häufig Parlament und Referendum ins Spiel kommen.

Start …
0 von der EU notifiziert
≈ 0 übrige Weiterentwicklungen
≈ 0 parlamentarisch genehmigt (rund 12 %)
0 hervorgehobene Volksabstimmungen
17. Mai 2009 Biometrische Pässe · 50,1 % Ja
19. Mai 2019 EU-Waffenrichtlinie · 63,7 % Ja
15. Mai 2022 Frontex · 71,5 % Ja

Rund 12 % der notifizierten Rechtsentwicklungen wurden vom Parlament genehmigt und unterstanden damit dem fakultativen Referendum.

≈ 66 und ≈ 484 sind rechnerische Näherungswerte aus den offiziellen Angaben «rund 550» und «rund 12 %». Sie sind keine separat ausgewiesenen amtlichen Gesamtzahlen.

Was die Grafik zeigt – in drei Schritten

01 Die EU entwickelt die Regeln weiter

Seit der Unterzeichnung der Abkommen 2004 hat die EU der Schweiz rund 550 Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands notifiziert. Die Schweiz kann bei der Weiterentwicklung mitwirken und ihre Interessen einbringen, besitzt aber kein Stimmrecht.

02 Die meisten Fälle benötigen keinen Parlamentsbeschluss

Nach Angaben des Bundes ist ein grosser Teil technischer Natur oder von beschränkter Tragweite. Rund 12 % der Rechtsentwicklungen wurden vom Parlament genehmigt. Nur diese unterstehen dem fakultativen Referendum.

03 Direkte Demokratie greift bei einem kleineren Teil

Wenn die Übernahme in die Zuständigkeit des Parlaments fällt, kann – sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – das fakultative Referendum ergriffen werden. Drei bekannte Fälle führten 2009, 2019 und 2022 zu Volksabstimmungen.

Unsere Einschätzung

Was diese Erfahrung für die direkte Demokratie bedeutet

Mehr Rechtsetzung auf Regierungsebene

Die Schengen-Erfahrung zeigt: Der überwiegende Teil der laufenden Weiterentwicklungen benötigt keinen Parlamentsbeschluss. Damit findet ein erheblicher Teil der Rechtsübernahme ausserhalb des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens statt.

Das Referendum greift nur bei einem Teil

Rund 12 % der Rechtsentwicklungen wurden parlamentarisch genehmigt und unterstanden damit dem fakultativen Referendum. Beim grossen Rest entsteht diese Referendumsmöglichkeit nicht.

Die Bilateralen III machen diese Erfahrung relevant

Deshalb lohnt sich der Blick auf Schengen: Er zeigt praktisch, wie ein System fortlaufender Rechtsübernahme funktionieren kann. Ob und in welchem Umfang sich diese Erfahrung auf die Binnenmarktabkommen übertragen lässt, muss für die einzelnen Abkommen geprüft werden.

Was die Befürworter einwenden – und was wir antworten

Einwand Viele dieser Regeln sind rein technisch.
Unsere Antwort Das ist ein wichtiger Punkt. Der Bund hält selbst fest, dass ein grosser Teil der Weiterentwicklungen technischer Natur oder von beschränkter Tragweite ist. Die Zahl von rund 550 sagt deshalb allein noch nichts über die politische Bedeutung jeder einzelnen Regel aus.
Einwand Auch im Schweizer Landesrecht regelt der Bundesrat vieles auf Verordnungsstufe.
Unsere Antwort Richtig. Der entscheidende Unterschied liegt aus unserer Sicht in der Herkunft und Bindungswirkung der Regeln: Bei Schengen/Dublin wirkt die Schweiz an der europäischen Weiterentwicklung mit, verfügt bei der Beschlussfassung aber über kein Stimmrecht.
Einwand Bei den Bilateralen III ist das Verfahren nicht identisch mit Schengen/Dublin.
Unsere Antwort Das stimmt. Schengen ist eine Referenz, kein Eins-zu-eins-Modell. Gerade deshalb sollte die Erfahrungsbilanz nicht als Prognose gelesen werden, sondern als Anschauungsbeispiel dafür, wie fortlaufende Rechtsübernahme in der Praxis funktionieren kann.
Einwand Die Schweiz entscheidet weiterhin selbst, ob sie eine Weiterentwicklung übernimmt.
Unsere Antwort Formal bestehen die schweizerischen Entscheidungsverfahren weiter. Für die politische Beurteilung ist deshalb nicht nur entscheidend, ob ein Entscheid möglich bleibt, sondern auch, welche vertraglichen Folgen mit einer Nichtübernahme verbunden wären.

Quellen: EDA: Schengen/Dublin – rund 550 Weiterentwicklungen, rund 12 % parlamentarisch genehmigt, Mitsprache ohne Stimmrecht · Bundesamt für Justiz: Übersichten zu den notifizierten Weiterentwicklungen und den Umsetzungsverfahren · Bundesrat, 20.02.2008 · Bundesrat: Waffenrichtlinie 2019 · BFS: Frontex-Abstimmung 2022

Hinweis zur Darstellung: Die zeitliche Position der Punkte in der Animation ist vereinfacht. Die Werte ≈ 66 und ≈ 484 sind aus «rund 550» und «rund 12 %» abgeleitete Näherungswerte. Die Grafik stellt die Schengen-/Dublin-Erfahrung dar und ist keine Prognose der Zahl künftiger Rechtsübernahmen unter den Bilateralen III.