Was bei den Bilateralen III auf dem Spiel steht
Das neue Vertragspaket mit der EU betrifft zentrale Bereiche der Schweizer Politik. Es geht um die Übernahme von EU Recht, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, die Steuerung der Zuwanderung, den Lohnschutz und um erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Wir zeigen, was vereinbart wurde, welche Folgen daraus entstehen können und wo die entscheidenden Streitfragen liegen. Alle wichtigen Aussagen sind mit Quellen belegt.
ecologie suisse lehnt das Paket ab. Auf dieser Seite begründen wir diese Haltung. Wir unterscheiden zwischen überprüfbaren Tatsachen und unserer politischen Beurteilung. Wo immer möglich, führen die Quellen direkt zu den Dokumenten des Bundes. Auch die Argumente der Befürworter kommen zu Wort.
Stand: 24. September 2026. Die Verhandlungen über das Institutionelle Rahmenabkommen wurden 2021 beendet. Das heutige Paket regelt zentrale institutionelle Fragen direkt in den einzelnen Abkommen.
Wo stehen die Bilateralen III heute?
Das Paket wird unterzeichnet
Die Schweiz und die Europäische Union unterzeichnen das ausgehandelte Vertragspaket in Brüssel.
Der Bundesrat legt die Botschaft vor
Das Geschäft kommt ins Parlament. Insgesamt sollen 36 Bundesgesetze angepasst und drei neue geschaffen werden.
Der Ständerat berät das Paket
Die erste Kammer befasst sich mit dem umfangreichen Dossier. Auch die Frage nach Volksmehr und Ständemehr gehört zur parlamentarischen Auseinandersetzung.
Am Ende entscheidet die Bevölkerung
Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen folgt die Volksabstimmung. Welche Mehrheiten dafür erforderlich sein werden, ist politisch noch umstritten.
Quellen: Bundesrat, Botschaft vom 13. März 2026 · Parlament, Referendumsfrage
Was wurde mit der EU vereinbart?
Die Bilateralen III sind kein einzelner Vertrag. Das Paket verbindet bestehende Abkommen, neue Abkommen, institutionelle Regeln, die Teilnahme an Programmen der EU und finanzielle Verpflichtungen.
| Bereich | Was vorgesehen ist | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Institutionelle Regeln | Dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung, Überwachung und Streitbeilegung werden in den betroffenen Binnenmarktabkommen geregelt. | Hier entscheidet sich, wie neues EU Recht künftig in die bestehenden Abkommen einfliesst und wie Konflikte gelöst werden. |
| Personenfreizügigkeit | Teile der Unionsbürgerrichtlinie werden übernommen. Hinzu kommen neue Regeln zur Schutzklausel und zum Lohnschutz. | Betroffen sind unter anderem Aufenthalt, Zuwanderung, Sozialleistungen und der Schutz der Schweizer Löhne. |
| Neue Abkommen | Neu hinzukommen Vereinbarungen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. | Damit werden weitere Politikbereiche Teil der vertraglichen Beziehungen zur EU. |
| EU Programme | Die Schweiz nimmt unter anderem an Horizon Europe und Erasmus+ teil. | Die Teilnahme stärkt Forschung und Bildung, verursacht aber auch erhebliche Bundesausgaben. |
| Kohäsionsbeitrag | Der Schweizer Beitrag an ausgewählte EU Mitgliedstaaten wird vertraglich geregelt. | Damit entsteht eine langfristige finanzielle Verpflichtung als Teil der Beziehungen zur EU. |
Quellen: EDA, Inhalt des Pakets Schweiz EU · Botschaft des Bundesrates
Entscheidend ist die Wohlfahrt der Schweiz
Die Bundesverfassung verpflichtet die Eidgenossenschaft, die gemeinsame Wohlfahrt zu fördern. Daran messen wir das Paket. Wirtschaftlicher Marktzugang ist wichtig, aber er ist nicht der einzige Massstab. Ebenso wichtig sind politische Selbstbestimmung, bezahlbarer Wohnraum, faire Löhne, gesunde Staatsfinanzen sowie der Schutz von Boden, Landschaft und natürlichen Ressourcen.
Quelle: Bundesverfassung, Artikel 2
Was auf dem Spiel steht
Sechs Fragen stehen im Zentrum der politischen Auseinandersetzung. Bei jeder zeigen wir zuerst, was tatsächlich vereinbart wurde. Danach erklären wir, wie ecologie suisse die möglichen Folgen beurteilt.
Was geschieht, wenn die Schweiz neues EU Recht nicht übernimmt?
In den betroffenen Binnenmarktabkommen soll die Schweiz relevante Weiterentwicklungen des EU Rechts übernehmen. Dabei gelten weiterhin die schweizerischen Verfahren. Wenn die Schweiz eine Übernahme ablehnt und ein Schiedsgericht zum Schluss kommt, dass sie dazu verpflichtet wäre, kann die EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen.
Die Schweiz behält ihre formalen Entscheidungsverfahren. Ein Nein kann jedoch vertragliche Folgen haben. Damit verändert sich die politische Ausgangslage. Bei jeder Ablehnung muss künftig auch berücksichtigt werden, welche Gegenmassnahmen die EU ergreifen könnte.
Welche Rolle erhält der Europäische Gerichtshof?
Streitigkeiten sollen zunächst im zuständigen Gemischten Ausschuss behandelt werden. Bleibt der Konflikt bestehen, kann ein paritätisches Schiedsgericht angerufen werden. Wenn für den Entscheid eine Auslegung von EU Recht erforderlich ist, muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof beiziehen. Dessen Auslegung des EU Rechts ist verbindlich.
Das Schiedsgericht ist paritätisch zusammengesetzt. Bei der verbindlichen Auslegung von EU Recht liegt die letzte Antwort jedoch beim Europäischen Gerichtshof. Für die politische Beurteilung des Pakets ist deshalb entscheidend, wie häufig Streitfälle tatsächlich von der Auslegung europäischen Rechts abhängen werden.
Wie frei kann die Schweiz die Zuwanderung noch steuern?
Das Paket übernimmt Teile der Unionsbürgerrichtlinie und enthält eine neue Schutzklausel. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schweiz Schutzmassnahmen ergreifen, wenn die Personenfreizügigkeit zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Problemen führt. Bei Streit über die Voraussetzungen kann das vorgesehene Streitbeilegungsverfahren angerufen werden.
Für ecologie suisse ist entscheidend, ob die Schweiz ihre Zuwanderung wirksam steuern kann, wenn Wohnraum, Infrastruktur und natürliche Ressourcen an Grenzen stossen. Eine Schutzklausel ist nur so wirksam wie die Bedingungen, unter denen sie tatsächlich eingesetzt werden kann.
Was bleibt vom heutigen Schutz der Schweizer Löhne?
Die Regeln für ausländische Unternehmen, die vorübergehend Personal in die Schweiz entsenden, werden angepasst. Dazu gehören Änderungen bei der Voranmeldung und bei den Spesen. Bund und Sozialpartner haben zusätzliche innenpolitische Massnahmen ausgearbeitet, um das bestehende Schutzniveau möglichst zu erhalten.
Entscheidend ist nicht die Zahl der Begleitmassnahmen, sondern ihre tatsächliche Wirkung. Die Schweiz muss auch künftig verhindern können, dass Unternehmen aus dem Ausland Schweizer Lohnbedingungen unterlaufen. Deshalb muss das endgültige Ergebnis der parlamentarischen Beratungen am tatsächlichen Schutzniveau gemessen werden.
Quellen: EDA, Paket Schweiz EU · Travail.Suisse
Was kostet das Paket die Schweiz?
Zum Paket gehören Beiträge an Programme der EU sowie finanzielle Verpflichtungen im Bereich der Kohäsion. Die Botschaft des Bundesrates enthält dafür mehrere Verpflichtungskredite. Den Ausgaben stehen Leistungen gegenüber, insbesondere die Teilnahme an Forschungs, Bildungs und Kooperationsprogrammen.
Bei Milliardenbeträgen genügt es nicht, nur die Bruttokosten oder nur den wirtschaftlichen Nutzen zu nennen. Entscheidend ist die Gesamtbilanz. Dazu gehören direkte Bundesausgaben, Rückflüsse aus Programmen, wirtschaftliche Vorteile und mögliche Folgekosten für Bund, Kantone und Gemeinden.
Soll bei einem Vertrag dieser Tragweite das Volksmehr genügen?
Der Bundesrat beantragt, das Paket dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Damit würde für die Annahme das Volksmehr genügen. Im Parlament gibt es dagegen Bestrebungen, eine Abstimmung von Volk und Ständen vorzusehen. Die Frage ist noch nicht abschliessend entschieden.
Dieses Vertragspaket reicht weit über einzelne Sachfragen hinaus. Es betrifft zahlreiche Gesetze und verändert die Bedingungen, unter denen die Schweiz in wichtigen Bereichen künftig Recht übernimmt. Nach unserer Auffassung sollen deshalb nicht nur die Stimmbürger, sondern auch die Kantone zustimmen müssen. Das entspricht der föderalistischen Ordnung der Schweiz.
Was für das Paket spricht und wie wir diese Argumente beurteilen
Eine ernsthafte Auseinandersetzung muss auch die Argumente für das Paket berücksichtigen. Hier stehen vier wichtige Begründungen den Antworten von ecologie suisse gegenüber.
Die Schweiz behält ihre demokratischen Verfahren.
Neues Recht wird nicht automatisch übernommen. Die Schweiz entscheidet nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Verfahren.
Das stimmt. Entscheidend ist jedoch, unter welchen Bedingungen dieser Entscheid stattfindet. Wenn eine Ablehnung vertragliche Ausgleichsmassnahmen auslösen kann, verändert dies die politische Abwägung.
Die Schweiz braucht stabile Beziehungen zum EU Binnenmarkt.
Planbare Regeln erleichtern Handel und Investitionen und geben Unternehmen langfristige Rechtssicherheit.
Stabile Beziehungen zur EU sind auch für uns wichtig. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob die Schweiz gute Beziehungen zur EU braucht. Entscheidend ist, welche institutionellen Verpflichtungen dafür angemessen sind.
Die neue Schutzklausel verbessert die Möglichkeiten bei übermässiger Zuwanderung.
Bei schwerwiegenden Problemen kann die Schweiz Schutzmassnahmen ergreifen.
Eine Schutzklausel kann hilfreich sein. Entscheidend ist aber, wann sie tatsächlich eingesetzt werden darf und wie Konflikte über ihre Anwendung entschieden werden. Genau daran muss sich ihre Wirksamkeit messen lassen.
Der Schweizer Lohnschutz bleibt erhalten.
Zusätzliche innenpolitische Massnahmen sollen die Änderungen im Verhältnis zur EU ausgleichen.
Ob der Schutz tatsächlich gleich stark bleibt, entscheidet sich erst an der konkreten gesetzlichen Umsetzung. Massgebend ist das Ergebnis nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen.
Wie oft würde das Parlament entscheiden?
Schengen und Dublin liefern einen Erfahrungswert. Seit 2004 wurden der Schweiz rund 550 Weiterentwicklungen des europäischen Rechts mitgeteilt. Rund 12 Prozent davon wurden vom Parlament genehmigt. Mit diesem Rechner lässt sich zeigen, was ein ähnliches Verhältnis über einen längeren Zeitraum bedeuten würde.
Bei diesen Annahmen würden in 10 Jahren insgesamt 250 neue Rechtsakte anfallen. Bei rund 12 Prozent davon wäre ein Parlamentsbeschluss erforderlich. Das entspräche ungefähr 30 Fällen.
Dies ist eine Modellrechnung und keine Prognose. Schengen und Dublin sind nicht mit den neuen Binnenmarktabkommen gleichzusetzen. Auch die Zahl künftiger Rechtsentwicklungen ist unbekannt. Der Rechner zeigt lediglich, wie stark sich unterschiedliche Annahmen über einen längeren Zeitraum auswirken.
Datengrundlage: EDA, Schengen und Dublin
Die wichtigsten Dokumente zum Nachlesen
Am Anfang stehen die Originaldokumente des Bundes. Ergänzend finden Sie Stellungnahmen von Befürwortern und Kritikern sowie journalistische Einordnungen. Die Filter helfen, schnell zum gewünschten Thema zu gelangen.
Wie es zu den Bilateralen III kam
Volk und Stände lehnen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum ab. Die Schweiz setzt danach auf den bilateralen Weg.
Die Bilateralen I treten in Kraft. Dazu gehört die Personenfreizügigkeit.
Schengen und Dublin werden für die Schweiz operativ. Seither übernimmt die Schweiz laufend Weiterentwicklungen des entsprechenden EU Rechts.
Die Schweizer Bevölkerung nimmt die Masseneinwanderungsinitiative an.
Der Bundesrat beendet die Verhandlungen über das Institutionelle Rahmenabkommen.
Die Schweiz und die EU erklären die materiellen Verhandlungen über das neue Paket für abgeschlossen.
Das Paket und seine innerstaatliche Umsetzung gehen in die Vernehmlassung.
Die Schweiz und die EU unterzeichnen das Vertragspaket in Brüssel.
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zuhanden des Parlaments.
Das Paket kommt in die erste umfassende parlamentarische Beratung.
Nach Abschluss der Beratungen in beiden Räten folgt die Volksabstimmung. Der genaue Zeitpunkt und die Frage des Ständemehrs hängen vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.
Quellen: EDA · Schengen und Dublin
Bleiben Sie informiert
Die parlamentarische Beratung hat begonnen. Wir aktualisieren dieses Dossier, sobald sich am Paket oder an seiner innerstaatlichen Umsetzung etwas Wesentliches ändert. Wenn Sie einen sachlichen Fehler entdecken, schreiben Sie uns. Wir prüfen den Hinweis und korrigieren transparent.
Stand der Fakten: 24. September 2026. Diese Seite vertritt die Position von ecologie suisse. Tatsachen und politische Einschätzungen werden so weit wie möglich voneinander getrennt und die zentralen Angaben mit Quellen belegt.
550 neue Regeln. Wer hat darüber entschieden?
Die dynamische Rechtsübernahme ist nicht neu. Bei Schengen/Dublin übernimmt die Schweiz seit 2004 laufend Weiterentwicklungen des EU-Rechts. Die Erfahrungsbilanz zeigt, wie diese Übernahmen in der Schweiz behandelt werden – und wie häufig Parlament und Referendum ins Spiel kommen.
Rund 12 % der notifizierten Rechtsentwicklungen wurden vom Parlament genehmigt und unterstanden damit dem fakultativen Referendum.
≈ 66 und ≈ 484 sind rechnerische Näherungswerte aus den offiziellen Angaben «rund 550» und «rund 12 %». Sie sind keine separat ausgewiesenen amtlichen Gesamtzahlen.
Was die Grafik zeigt – in drei Schritten
Seit der Unterzeichnung der Abkommen 2004 hat die EU der Schweiz rund 550 Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands notifiziert. Die Schweiz kann bei der Weiterentwicklung mitwirken und ihre Interessen einbringen, besitzt aber kein Stimmrecht.
Nach Angaben des Bundes ist ein grosser Teil technischer Natur oder von beschränkter Tragweite. Rund 12 % der Rechtsentwicklungen wurden vom Parlament genehmigt. Nur diese unterstehen dem fakultativen Referendum.
Wenn die Übernahme in die Zuständigkeit des Parlaments fällt, kann – sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – das fakultative Referendum ergriffen werden. Drei bekannte Fälle führten 2009, 2019 und 2022 zu Volksabstimmungen.
Was diese Erfahrung für die direkte Demokratie bedeutet
Die Schengen-Erfahrung zeigt: Der überwiegende Teil der laufenden Weiterentwicklungen benötigt keinen Parlamentsbeschluss. Damit findet ein erheblicher Teil der Rechtsübernahme ausserhalb des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens statt.
Rund 12 % der Rechtsentwicklungen wurden parlamentarisch genehmigt und unterstanden damit dem fakultativen Referendum. Beim grossen Rest entsteht diese Referendumsmöglichkeit nicht.
Deshalb lohnt sich der Blick auf Schengen: Er zeigt praktisch, wie ein System fortlaufender Rechtsübernahme funktionieren kann. Ob und in welchem Umfang sich diese Erfahrung auf die Binnenmarktabkommen übertragen lässt, muss für die einzelnen Abkommen geprüft werden.
Was die Befürworter einwenden – und was wir antworten
Quellen: EDA: Schengen/Dublin – rund 550 Weiterentwicklungen, rund 12 % parlamentarisch genehmigt, Mitsprache ohne Stimmrecht · Bundesamt für Justiz: Übersichten zu den notifizierten Weiterentwicklungen und den Umsetzungsverfahren · Bundesrat, 20.02.2008 · Bundesrat: Waffenrichtlinie 2019 · BFS: Frontex-Abstimmung 2022
Hinweis zur Darstellung: Die zeitliche Position der Punkte in der Animation ist vereinfacht. Die Werte ≈ 66 und ≈ 484 sind aus «rund 550» und «rund 12 %» abgeleitete Näherungswerte. Die Grafik stellt die Schengen-/Dublin-Erfahrung dar und ist keine Prognose der Zahl künftiger Rechtsübernahmen unter den Bilateralen III.



